Folgende Prozesse sind einzuhalten:
P4.8-01 Kursbestätigung
P4.8-02 Archivierung Weiterbildung
In Quartals- und Semesterkursen wird bei mindestens 80 % Präsenz auf Anfrage eine Kursbesuchsbestätigung ausgestellt oder ein Eintrag in den Bildungspass gemacht. In den mehrsemestrigen Bildungsgängen und Vorbereitungskursen zu eidg. Abschlüssen gelten die im jeweiligen Reglement und der dazu gehörenden Prüfungsordnung aufgeführten Regelungen.
Die Archivierung der Unterlagen erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und gemäss Prozessbeschrieb.
Output (Akten als Resultat des Prozesses)
Ident | Beschreibung | Referenz | Ort | Dauer |
---|---|---|---|---|
A4.8-01 |
Qualifikationen, Kursbestätigungen
Ecoweb |
SHB4.8 | WB |
10 |