2.4  Berufskundeunterricht


Rechtliche-
Grundlagen

 

 

Die Vorgaben zum Lehrplan werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), mit den Reglementen zu den einzelnen Berufen vorgegeben und somit eidgenössisch harmonisiert.
In einzelnen Lehrberufen kann ein Modellstoffplan bereits vom Berufsverband definiert sein und als Vorgabe dienen.

 

Schullehrpläne Fächerübersicht Modulübersicht

 

Aus den Lehrplänen erstellen die Fachgruppen zusammen mit der Abteilungsleitung die detaillierten schulinternen Lehrpläne, die Stundentafeln und die Fächerübersicht für die gesamte Ausbildungszeit eines Berufes. Die schulinternen Lehrpläne werden regelmässig gemäss den Erfahrungen im direkten Unterricht angepasst. Soweit Spielraum gegeben ist, werden Wünsche der Lehrbetriebe einbezogen. Auch die Erkenntnisse aus den Qualifikationsverfahren (QV) werden bei der Gestaltung der Lehrpläne mitberücksichtigt. Die aktuellen Lehrpläne sind auf der Website der Schule www.bsbuelach.ch einsehbar.

 

Qualifikations-
verfahren (QV)

 

Die Qualifikationsverfahren der berufskundlichen Fächer werden durch die Berufsverbände organisiert und durchgeführt. Lehrpersonen wirken beim Entwurf von Prüfungsaufgaben bzw. als Experten mit.
Die Abteilungsleitung erfasst zusammen mit den Fachgruppenleitern relevante Ergebnisse der QV. Deren Ergebnisse werden fachgruppenintern kommuniziert, bzw. bei der Überarbeitung des Stoffplanes mit einbezogen.

 

Erfahrungsnote Berufskundlicher Unterricht

 

Über die Berechnung der Erfahrungsnoten beim Pflichtunterricht und bei Absolventen der Berufsmittelschule geben die jeweiligen Reglemente Auskunft.

 

 

Sicherheitsvor-
schriften

 

Die Sicherheitsvorschriften für Lehrende und Lernende müssen eingehalten werden.

 

 

Geräte/Anschau- ungsmaterial

 

Unterrichtshilfsmittel wie Chemielabor/ Chemikalien, Demonstrations-, Elektro- Elektronik-Versuche, Sammlungen von Anschauungsmodellen werden durch Fachamtsinhaber betreut.
Die Stundenplaner legen zu Beginn jedes Semesters die Belegung der Informatikzimmer fest. Zimmerabtausch wird bilateral unter den Lehrperson abgesprochen. Richtlinien regeln die Benutzung der Informatikzimmer.